Buchführungshilfe nach § 6 Nr. 3 und 4 StBerG
Als externer Dienstleister bieten wir ...
Ihnen unsere Hilfe im Bereich der kaufmännischen Buchführung an. Unter Leitung einer Steuerfachwirtin bieten wir Ihnen alle Tätigkeiten rund um die Finanzbuchhaltung oder Lohnbuchhaltung im Rahmen des § 6 Nr. 3 und 4 StBerG.
Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung sowie das Wissen unserer gut ausgebildeten Mitarbeiter. Wir entlasten Sie in Ihren täglichen Aufgaben und verschaffen so Zeit. Zeit die Sie als Unternehmer für Ihr Kerngeschäft nutzen können.
Auch Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern bieten wir gerne unsere Leistungen an. Als Partner erreichen wir gemeinsam das Optimum für Ihre Mandanten.